Anton Pomp: Unterschied zwischen den Versionen

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==Entnazifizierung==
==Entnazifizierung==
Die [[Die Direktoren des KWIE im Nationalsozialismus|Spitze des Instituts]] und der [[Verwaltung|Institutsverwaltung]] waren nach Kriegsende von den Konsequenzen der ersten [[Entnazifizierungsverfahren am KWIE|Entnazifizierungsmaßnahmen am Institut]] nicht betroffen. Es kam auf oberster Institutsebene nicht zur Verhängung von [[Die unmittelbare Nachkriegszeit am KWIE|Arbeitsverboten oder Entlassungen]]. Die führende Stellung von Pomp als Abteilungsdirektor der Technologischen, Mechanischen und Metallographischen Abteilung sowie als stellvertretender Direktor des KWIE, war relativ unumstritten. Nachdem er seinen ersten alliierten Fragebogen am 25. Juli 1945 ausgefüllt hatte, wurde ihm seine Weiterbeschäftigung beim KWIE durch die Militärregierung am 9. November 1945 bestätigt.<ref>NLA HA Nds. 171 Hildesheim Nr. 65696, Entnazifizierungsakte Anton Pomp, Schreiben des Landrats Zellerfeld an das KWIE, 09.11.1945.</ref> Die Fortführung seiner Tätigkeit als Dozent an der Bergakademie Clausthal wurde Pomp am 23. November 1945 genehmigt.<ref>NLA HA Nds. 171 Hildesheim Nr. 65696, Entnazifizierungsakte Anton Pomp, Schreiben der Militärregierung an den Oberpräsidenten der Provinz Hannover, 23.11.1945.</ref> Da er zusätzlich einen Ruf an die TH Aachen an den Lehrstuhl für Verformungskunde der Metalle erhalten hatte, füllte Pomp im Dezember 1945 auch für diese Stelle einen Fragebogen aus. Die Genehmigung auch für diese Tätigkeit erfolgte durch einen Erlass der Militärregierung in Aachen am 3. Juli 1946.<ref>LAV NRW, NW 1079-9085, Entnazifizierungsakte Anton Pomp, Fragebogen des Military Government, 12.08.1946, Anlage 2.</ref>
Die [[Die Direktoren des KWIE im Nationalsozialismus|Spitze des Instituts]] und der [[Verwaltung|Institutsverwaltung]] waren nach Kriegsende von den Konsequenzen der ersten [[Entnazifizierungsverfahren am KWIE|Entnazifizierungsmaßnahmen am Institut]] nicht betroffen. Es kam auf oberster Institutsebene nicht zur Verhängung von [[Die unmittelbare Nachkriegszeit am KWIE|Arbeitsverboten oder Entlassungen]]. Die führende Stellung von Pomp als Abteilungsdirektor der Technologischen, Mechanischen und Metallographischen Abteilung sowie als stellvertretender Direktor des KWIE, war relativ unumstritten. Nachdem er seinen ersten alliierten Fragebogen am 25. Juli 1945 ausgefüllt hatte, wurde ihm seine Weiterbeschäftigung beim KWIE durch die Militärregierung am 9. November 1945 bestätigt.<ref>NLA HA Nds. 171 Hildesheim Nr. 65696, Entnazifizierungsakte Anton Pomp, Schreiben des Landrats Zellerfeld an das KWIE, 09.11.1945.</ref> Die Fortführung seiner Tätigkeit als Dozent an der Bergakademie Clausthal wurde Pomp am 23. November 1945 genehmigt.<ref>NLA HA Nds. 171 Hildesheim Nr. 65696, Entnazifizierungsakte Anton Pomp, Schreiben der Militärregierung an den Oberpräsidenten der Provinz Hannover, 23.11.1945.</ref> Da er zusätzlich einen Ruf an die TH Aachen an den Lehrstuhl für Verformungskunde der Metalle erhalten hatte, füllte Pomp im Dezember 1945 auch für diese Stelle einen Fragebogen aus. Die Genehmigung auch für diese Tätigkeit erfolgte durch einen Erlass der Militärregierung in Aachen am 3. Juli 1946.<ref>LAV NRW, NW 1079-9085, Entnazifizierungsakte Anton Pomp, Fragebogen des Military Government, 12.08.1946, Anlage 2.</ref>
Für das weitere [[Ablauf der Entnazifizierungsverfahren|Entnazifizierungsverfahren]], das 1946 vor dem deutschen Entnazifizierungsausschuss des Kreises Zellerfeld verhandelt wurde, hatte Pomp acht [[Leumundszeugnisse und Entlastungsargumente|Leumundszeugnisse]] eingereicht. Im Wesentlichen enthalten diese die Aussage, dass Pomp sich weder aktivistisch noch propagandistisch im Sinne des Nationalsozialismus betätigt habe und dementsprechend nur ein „rein nominelles“ Mitglied gewesen sei.<ref>LAV NRW, NW 1079-9085, Entnazifizierungsakte Anton Pomp, Leumundszeugnis Eichingers, 15.02.1946, Leumundszeugnis Wilhelm Dönges, 18.02.1946.</ref> [[Wilhelm Dönges|Wilhelm Dönges]] führte etwa an, dass Pomp vor 1933 völlig unpolitisch gewesen und seine Anmeldung in die NSDAP „ohne sein Wissen durch seinen 13-jährigen Jungen“ erfolgt sei. Laut Dönges habe Pomp den Maßnahmen der NSDAP stets abwartend und ablehnend gegenübergestanden und „deshalb auch nur bei ganz besonderen Anlässen das Parteiabzeichen getragen“. Dönges kommt zu dem Schluss: „Seit Ausbruch des Krieges 1939 verstärkte sich seine Ablehnung gegenüber Partei- und Regierungsmaßnahmen, weil er grundsätzlich Gegner des Krieges war und dessen Ausgang vorausgesehen hat. Er verurteilte die Hitler’sche Expansionspolitik und war, wie 80 % aller Deutschen, Gegner der Judenverfolgung.“ Wilhelm Dönges war selbst seit dem 1. April 1933 NSDAP-Mitglied gewesen. Pomp wurde somit in den Entlastungsaussagen sogar als Regimegegner, Kriegsgegner und Gegner der Judenverfolgung dargestellt.
Für das weitere [[Ablauf der Entnazifizierungsverfahren|Entnazifizierungsverfahren]], das 1946 vor dem deutschen Entnazifizierungsausschuss des Kreises Zellerfeld verhandelt wurde, hatte Pomp acht [[Leumundszeugnisse und Entlastungsargumente|Leumundszeugnisse]] eingereicht. Im Wesentlichen enthalten diese die Aussage, dass Pomp sich weder aktivistisch noch propagandistisch im Sinne des Nationalsozialismus betätigt habe und dementsprechend nur ein „rein nominelles“ Mitglied gewesen sei.<ref>LAV NRW, NW 1079-9085, Entnazifizierungsakte Anton Pomp, Leumundszeugnis Eichingers, 15.02.1946, Leumundszeugnis Wilhelm Dönges, 18.02.1946.</ref> [[Wilhelm Dönges|Wilhelm Dönges]] führte etwa an, dass Pomp vor 1933 völlig unpolitisch gewesen und seine Anmeldung in die NSDAP „ohne sein Wissen durch seinen 13-jährigen Jungen“ erfolgt sei. Laut Dönges habe Pomp den Maßnahmen der NSDAP stets abwartend und ablehnend gegenübergestanden und „deshalb auch nur bei ganz besonderen Anlässen das Parteiabzeichen getragen“. Dönges kommt zu dem Schluss: „Seit Ausbruch des Krieges 1939 verstärkte sich seine Ablehnung gegenüber Partei- und Regierungsmaßnahmen, weil er grundsätzlich Gegner des Krieges war und dessen Ausgang vorausgesehen hat. Er verurteilte die Hitler’sche Expansionspolitik und war, wie 80 % aller Deutschen, Gegner der Judenverfolgung.“ Wilhelm Dönges war selbst seit dem 1. April 1933 NSDAP-Mitglied gewesen. Pomp wurde somit in den Entlastungsaussagen sogar als Regimegegner, Kriegsgegner und Gegner der Judenverfolgung dargestellt.
Er wurde schließlich am 13. August 1946 von den Entnazifizierungsausschüssen des Landkreises Zellerfeld als lediglich nomineller Nazi-Unterstützer eingestuft. Seine Weiterbeschäftigung wurde empfohlen. Bei der Beurteilung Pomps als „Mitläufer“ sei sich der Entnazifizierungsausschuss bewusst gewesen, „dass es sich bei P. um eine internationale Grösse der technischen Wissenschaften handelt“. Von daher war man überzeugt, „dass P. als objektiver Wissenschaftler innerlich niemals der Ideologie der NSDAP zugestimmt hat. Er war politisch zu indifferent, um unter der NSDAP irgendwie in Erscheinung zu treten.“ In der Begründung hieß es: „trotz formaler Belastung aufgrund zahlreicher Gutachten lediglich nominelles Mitglied“.<ref>NLA HA Nds. 171 Hildesheim Nr. 65696, Entnazifizierungsakte Anton Pomp, Stellungnahme des deutschen Entnazifizierungsausschusses Kreis Zellerfeld, 13.08.1946.</ref>
Er wurde schließlich am 13. August 1946 von den Entnazifizierungsausschüssen des Landkreises Zellerfeld als lediglich nomineller Nazi-Unterstützer eingestuft. Seine Weiterbeschäftigung wurde empfohlen. Bei der Beurteilung Pomps als „Mitläufer“ sei sich der Entnazifizierungsausschuss bewusst gewesen, „dass es sich bei P. um eine internationale Grösse der technischen Wissenschaften handelt“. Von daher war man überzeugt, „dass P. als objektiver Wissenschaftler innerlich niemals der Ideologie der NSDAP zugestimmt hat. Er war politisch zu indifferent, um unter der NSDAP irgendwie in Erscheinung zu treten.“ In der Begründung hieß es: „trotz formaler Belastung aufgrund zahlreicher Gutachten lediglich nominelles Mitglied“.<ref>NLA HA Nds. 171 Hildesheim Nr. 65696, Entnazifizierungsakte Anton Pomp, Stellungnahme des deutschen Entnazifizierungsausschusses Kreis Zellerfeld, 13.08.1946.</ref>
Am 24. Oktober 1947 wurde Pomp vom Entnazifizierungsausschuss des Kreises Zellerfeld in die Kategorie IV („Mitläufer“) eingeordnet, eine Vermögens- oder Berufsbeschränkung sollte nicht erfolgen.<ref>NLA HA Nds. 171 Hildesheim Nr. 65696, Stellungnahme des deutschen Entnazifizierungsausschusses Kreis Zellerfeld, 24.10.1947.</ref> Am 16. November 1947 wurde Pomp vom Entnazifizierungsausschuss Hildesheim endgültig in diese Kategorie eingestuft. Der Entnazifizierungshauptausschuss im Stadtkreis Aachen übernahm ebenfalls diese Kategorisierung, woraufhin im Januar 1948 ein entsprechender Einreihungsbescheid der Militärregierung erging. Hintergrund dafür, dass die Entnazifizierung in Aachen abgeschlossen wurde, war, dass Pomp inzwischen an die TH Aachen berufen worden war.<ref>NLA HA Nds. 171 Hildesheim Nr. 65696, Einordung Anton Pomps durch Entnazifizierungsausschuss Hildesheim in Kategorie IV, 16.11.1947; LAV NRW, NW 1079-9085, Entnazifizierungsakte Anton Pomp, Einreihungsbescheid der Militärregierung, 30.01.1948.</ref>
Am 24. Oktober 1947 wurde Pomp vom Entnazifizierungsausschuss des Kreises Zellerfeld in die Kategorie IV („Mitläufer“) eingeordnet, eine Vermögens- oder Berufsbeschränkung sollte nicht erfolgen.<ref>NLA HA Nds. 171 Hildesheim Nr. 65696, Stellungnahme des deutschen Entnazifizierungsausschusses Kreis Zellerfeld, 24.10.1947.</ref> Am 16. November 1947 wurde Pomp vom Entnazifizierungsausschuss Hildesheim endgültig in diese Kategorie eingestuft. Der Entnazifizierungshauptausschuss im Stadtkreis Aachen übernahm ebenfalls diese Kategorisierung, woraufhin im Januar 1948 ein entsprechender Einreihungsbescheid der Militärregierung erging. Hintergrund dafür, dass die Entnazifizierung in Aachen abgeschlossen wurde, war, dass Pomp inzwischen an die TH Aachen berufen worden war.<ref>NLA HA Nds. 171 Hildesheim Nr. 65696, Einordung Anton Pomps durch Entnazifizierungsausschuss Hildesheim in Kategorie IV, 16.11.1947; LAV NRW, NW 1079-9085, Entnazifizierungsakte Anton Pomp, Einreihungsbescheid der Militärregierung, 30.01.1948.</ref>
==Einzelnachweise==
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Version vom 8. Juni 2020, 10:08 Uhr

Anton Pomp leitete ab 1924 die Mechanisch-Technologische und die Metallographische Abteilung.

Kindheit und Jugend

Anton Wilhelm Maria Pomp wurde am 13. Juni 1888 in Aachen geboren. Zwischen 1894 und 1898 besuchte er die Volksschule und danach bis 1907 das Realgymnasium in Aachen.[1]

Studium

Pomp studierte ab 1908 Eisenhüttenwesen an der Technischen Hochschule (TH) Aachen. Dort machte er 1912 seinen Abschluss als Diplom-Ingenieur und war als wissenschaftlicher Assistent bei Fritz Wüst tätig. 1914 wurde er hier promoviert.[2]

Teilnahme am Ersten Weltkrieg

Zwischen 1914 und 1917 nahm Pomp am Ersten Weltkrieg teil und wurde in Luxemburg, Belgien und Frankreich eingesetzt. Als Feldlazaretts-Inspektor für die Pflege Verwundeter erhielt er im Jahr 1915 das Eiserne Kreuz II. Klasse, das hessische Militär-Sanitätskreuz und das Oldenburger Friedrich-August-Kreuz II. Klasse. Im Januar 1935 wurde Pomp für seinen Dienst im Ersten Weltkrieg mit dem Ehrenkreuz für Frontkämpfer ausgezeichnet.[3]

Beruflicher Werdegang

Bereits seit 1914 war Pomp zeitweise für das Kölner Unternehmen Felten & Guilleaume Carlswerk AG tätig gewesen. 1921 wurde er Betriebschef der Stahl- und Eisenwerke Döhner AG in Letmathe. Sein Wechsel an das KWIE zur Zeit der Weimarer Republik, wo er Abteilungsvorsteher der Mechanischen, Technologischen und Metallographischen Abteilung wurde, erfolgte im Juli 1924. 1943/44 war er außerdem stellvertretender Direktor des Instituts. Nebenberuflich lehrte Pomp seit 1931 als Dozent an der Bergakademie Clausthal.[4] Er wurde anlässlich des 25-jährigen Bestehens 1942 zum Abteilungsdirektor ernannt.[5] Aufgrund der schweren Erkrankung Friedrich Körbers übernahm Pomp Mitte 1944 vorübergehend die Leitung des KWIE.[6]

Mitgliedschaft in NS-Organisationen

Seit dem 1. Mai 1933 war Pomp Mitglied der NSDAP, im selben Jahr trat er ebenfalls der Nationalsozialistischen Volkswohlfahrt (NSV) bei. Dem Reichsluftschutzbund (RLB) gehörte Pomp seit dem Jahr 1935 an, dem Nationalsozialistischen Bund Deutscher Technik (NSBDT) seit 1936. Zusätzlich trat er 1940 dem gleichgeschalteten Deutschen Roten Kreuz (DRK) bei, ein Jahr später erfolgte die Mitgliedschaft im NS-Dozentenbund (NSDoB).[7] Aspekte von Pomps Handeln sprechen dafür, dass er vom Nationalsozialismus überzeugt war. Er war 1935 aus der Kirche ausgetreten. Im Entnazifizierungsfragebogen der Alliierten führte er 1945 dazu aus: „Mein Austritt aus der Kirche im Jahre 1935 erfolgte nicht auf äusseren Zwang hin, sondern aus innerer Überzeugung“. Bei der Volkszählung 1939 gab er zu seiner Religionszugehörigkeit „gottgläubig“ an, was als Hinweis auf eine nationalsozialistische Gesinnung Pomps verstanden werden kann.[8] Viele überzeugte Nationalsozialisten waren aus der Kirche ausgetreten und bezeichneten sich von da an als „gottgläubig“. Diese Strömung entstand ab 1936 durch Massenaustritte aus der katholischen Kirche.[9]

Vorübergehende Institutsleitung nach Kriegsende

Am 15. April 1945, wurde Institutsdirektor Franz Wever vom amerikanischen Militär verhaftet und befragt. Er wurde zum Kriegsgefangenen erklärt und bis Anfang September 1945 in einem amerikanischen Lager in Frankreich interniert.[10] Bis zur Rückkehr Wevers aus der Kriegsgefangenschaft führte Pomp stellvertretend die Institutsgeschäfte, danach übernahm Wever wieder nahtlos die Direktorenposition.[11]

Entnazifizierung

Die Spitze des Instituts und der Institutsverwaltung waren nach Kriegsende von den Konsequenzen der ersten Entnazifizierungsmaßnahmen am Institut nicht betroffen. Es kam auf oberster Institutsebene nicht zur Verhängung von Arbeitsverboten oder Entlassungen. Die führende Stellung von Pomp als Abteilungsdirektor der Technologischen, Mechanischen und Metallographischen Abteilung sowie als stellvertretender Direktor des KWIE, war relativ unumstritten. Nachdem er seinen ersten alliierten Fragebogen am 25. Juli 1945 ausgefüllt hatte, wurde ihm seine Weiterbeschäftigung beim KWIE durch die Militärregierung am 9. November 1945 bestätigt.[12] Die Fortführung seiner Tätigkeit als Dozent an der Bergakademie Clausthal wurde Pomp am 23. November 1945 genehmigt.[13] Da er zusätzlich einen Ruf an die TH Aachen an den Lehrstuhl für Verformungskunde der Metalle erhalten hatte, füllte Pomp im Dezember 1945 auch für diese Stelle einen Fragebogen aus. Die Genehmigung auch für diese Tätigkeit erfolgte durch einen Erlass der Militärregierung in Aachen am 3. Juli 1946.[14]

Für das weitere Entnazifizierungsverfahren, das 1946 vor dem deutschen Entnazifizierungsausschuss des Kreises Zellerfeld verhandelt wurde, hatte Pomp acht Leumundszeugnisse eingereicht. Im Wesentlichen enthalten diese die Aussage, dass Pomp sich weder aktivistisch noch propagandistisch im Sinne des Nationalsozialismus betätigt habe und dementsprechend nur ein „rein nominelles“ Mitglied gewesen sei.[15] Wilhelm Dönges führte etwa an, dass Pomp vor 1933 völlig unpolitisch gewesen und seine Anmeldung in die NSDAP „ohne sein Wissen durch seinen 13-jährigen Jungen“ erfolgt sei. Laut Dönges habe Pomp den Maßnahmen der NSDAP stets abwartend und ablehnend gegenübergestanden und „deshalb auch nur bei ganz besonderen Anlässen das Parteiabzeichen getragen“. Dönges kommt zu dem Schluss: „Seit Ausbruch des Krieges 1939 verstärkte sich seine Ablehnung gegenüber Partei- und Regierungsmaßnahmen, weil er grundsätzlich Gegner des Krieges war und dessen Ausgang vorausgesehen hat. Er verurteilte die Hitler’sche Expansionspolitik und war, wie 80 % aller Deutschen, Gegner der Judenverfolgung.“ Wilhelm Dönges war selbst seit dem 1. April 1933 NSDAP-Mitglied gewesen. Pomp wurde somit in den Entlastungsaussagen sogar als Regimegegner, Kriegsgegner und Gegner der Judenverfolgung dargestellt.

Er wurde schließlich am 13. August 1946 von den Entnazifizierungsausschüssen des Landkreises Zellerfeld als lediglich nomineller Nazi-Unterstützer eingestuft. Seine Weiterbeschäftigung wurde empfohlen. Bei der Beurteilung Pomps als „Mitläufer“ sei sich der Entnazifizierungsausschuss bewusst gewesen, „dass es sich bei P. um eine internationale Grösse der technischen Wissenschaften handelt“. Von daher war man überzeugt, „dass P. als objektiver Wissenschaftler innerlich niemals der Ideologie der NSDAP zugestimmt hat. Er war politisch zu indifferent, um unter der NSDAP irgendwie in Erscheinung zu treten.“ In der Begründung hieß es: „trotz formaler Belastung aufgrund zahlreicher Gutachten lediglich nominelles Mitglied“.[16]

Am 24. Oktober 1947 wurde Pomp vom Entnazifizierungsausschuss des Kreises Zellerfeld in die Kategorie IV („Mitläufer“) eingeordnet, eine Vermögens- oder Berufsbeschränkung sollte nicht erfolgen.[17] Am 16. November 1947 wurde Pomp vom Entnazifizierungsausschuss Hildesheim endgültig in diese Kategorie eingestuft. Der Entnazifizierungshauptausschuss im Stadtkreis Aachen übernahm ebenfalls diese Kategorisierung, woraufhin im Januar 1948 ein entsprechender Einreihungsbescheid der Militärregierung erging. Hintergrund dafür, dass die Entnazifizierung in Aachen abgeschlossen wurde, war, dass Pomp inzwischen an die TH Aachen berufen worden war.[18]

Einzelnachweise

zum ausführlichen Quellen- und Literaturverzeichnis

  1. LAV NRW, NW 1079-9085, Entnazifizierungsakte Anton Pomp, Fragebogen des Military Government, 12.08.1946; NLA HA Nds. 171 Hildesheim Nr. 55596, Entnazifizierungsakte Anton Pomp, Fragebogen des Military Government, 25.07.1945.
  2. LAV NRW, NW 1079-9085, Entnazifizierungsakte Anton Pomp, Fragebogen des Military Government, 12.08.1946; NLA HA Nds. 171 Hildesheim Nr. 55596, Entnazifizierungsakte Anton Pomp, Fragebogen des Military Government, 25.07.1945.
  3. LAV NRW, NW 1079-9085, Entnazifizierungsakte Anton Pomp, Fragebogen des Military Government, 12.08.1946; NLA HA Nds. 171 Hildesheim Nr. 55596, Entnazifizierungsakte Anton Pomp, Fragebogen des Military Government, 25.07.1945.
  4. LAV NRW, NW 1079-9085, Entnazifizierungsakte Anton Pomp, Fragebogen des Military Government, 12.08.1946; NLA HA Nds. 171 Hildesheim Nr. 55596, Entnazifizierungsakte Anton Pomp, Fragebogen des Military Government, 25.07.1945.
  5. VDEh, Ac 207, Band 1, Niederschrift über die Kuratoriumssitzung, 20.06.1942.
  6. VDEh, Ac 201, Schreiben Anton Pomps an den VDEh, 05.06.1944, Schreiben von Anton Pomp an Albert Vögler, 05.06.1944; MPIE, 24-0-01-1, 22. Feldpostbrief der Daheimgebliebenen aus dem Eisenforschungsinstitut, September 1944.
  7. LAV NRW, NW 1079-9085, Entnazifizierungsakte Anton Pomp, Fragebogen des Military Government, 12.08.1946.
  8. LAV NRW, NW 1079-09085, Entnazifizierungsakte Anton Pomp, Fragebogen des Military Government, 12.8.1946.
  9. Vgl. Steigmann-Gall: The Holy Reich, S. 218-260; Schmitz-Berning: Vokabular des Nationalsozialismus, S. 281 f.
  10. BIOS Report 676; VDEh, Ac 207, Band II, Bericht über den Wiederaufbau des Kaiser-Wilhelm-Instituts für Eisenforschung seit Kriegsende, 28.01.1949.
  11. VDEh, Ac 207, Band II, Bericht über den Wiederaufbau des Kaiser-Wilhelm-Instituts für Eisenforschung seit Kriegsende, 28.01.1949.
  12. NLA HA Nds. 171 Hildesheim Nr. 65696, Entnazifizierungsakte Anton Pomp, Schreiben des Landrats Zellerfeld an das KWIE, 09.11.1945.
  13. NLA HA Nds. 171 Hildesheim Nr. 65696, Entnazifizierungsakte Anton Pomp, Schreiben der Militärregierung an den Oberpräsidenten der Provinz Hannover, 23.11.1945.
  14. LAV NRW, NW 1079-9085, Entnazifizierungsakte Anton Pomp, Fragebogen des Military Government, 12.08.1946, Anlage 2.
  15. LAV NRW, NW 1079-9085, Entnazifizierungsakte Anton Pomp, Leumundszeugnis Eichingers, 15.02.1946, Leumundszeugnis Wilhelm Dönges, 18.02.1946.
  16. NLA HA Nds. 171 Hildesheim Nr. 65696, Entnazifizierungsakte Anton Pomp, Stellungnahme des deutschen Entnazifizierungsausschusses Kreis Zellerfeld, 13.08.1946.
  17. NLA HA Nds. 171 Hildesheim Nr. 65696, Stellungnahme des deutschen Entnazifizierungsausschusses Kreis Zellerfeld, 24.10.1947.
  18. NLA HA Nds. 171 Hildesheim Nr. 65696, Einordung Anton Pomps durch Entnazifizierungsausschuss Hildesheim in Kategorie IV, 16.11.1947; LAV NRW, NW 1079-9085, Entnazifizierungsakte Anton Pomp, Einreihungsbescheid der Militärregierung, 30.01.1948.