Entnazifizierungsverfahren am KWIE: Unterschied zwischen den Versionen

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Auch die [[Verwaltung|Verwaltungsspitze]] des KWIE wurde durch die Entnazifizierung rehabilitiert. Im Oktober 1947 wurde [[Wilhelm Dönges|Wilhelm Dönges]], der frühzeitig Parteimitglied geworden war, die Weiterbeschäftigung vom Entnazifizierungsausschuss des Kreises Zellerfeld bestätigt. Er wurde in die Kategorie IV eingestuft. Trotz seines Engagements als Blockhelfer wurde seine Mitgliedschaft in der NSDAP ebenfalls lediglich als „nominell“ beurteilt. Eine Vermögens- und Berufsbeschränkung erfolgte nicht.<ref>NLA HA Nds. 171 Hildesheim Nr. 66077, Entnazifizierungsakte Wilhelm Hermann Dönges, Stellungnahme Deutscher Entnazifizierungsausschuss Kreis Zellerfeld, 28.10.1947.</ref> Damit war die Entnazifizierung von Dönges abgeschlossen, da in Düsseldorf offenbar keine weitere Überprüfung mehr stattfand.
Auch die [[Verwaltung|Verwaltungsspitze]] des KWIE wurde durch die Entnazifizierung rehabilitiert. Im Oktober 1947 wurde [[Wilhelm Dönges|Wilhelm Dönges]], der frühzeitig Parteimitglied geworden war, die Weiterbeschäftigung vom Entnazifizierungsausschuss des Kreises Zellerfeld bestätigt. Er wurde in die Kategorie IV eingestuft. Trotz seines Engagements als Blockhelfer wurde seine Mitgliedschaft in der NSDAP ebenfalls lediglich als „nominell“ beurteilt. Eine Vermögens- und Berufsbeschränkung erfolgte nicht.<ref>NLA HA Nds. 171 Hildesheim Nr. 66077, Entnazifizierungsakte Wilhelm Hermann Dönges, Stellungnahme Deutscher Entnazifizierungsausschuss Kreis Zellerfeld, 28.10.1947.</ref> Damit war die Entnazifizierung von Dönges abgeschlossen, da in Düsseldorf offenbar keine weitere Überprüfung mehr stattfand.
Dem Betriebsleiter [[Josef Spies|Josef Spies]] bestätigte der Entnazifizierungsausschuss Zellerfeld Ende des Jahres 1947 nochmals seine Weiterbeschäftigung und stufte ihn die Kategorie IV ein. Zur Begründung hieß es: „Sp. war zwar dem Namen nach Pg., denn ab 1.5.38 war er Mitglied der NSDAP, jedoch ohne Amt. Die Zugehörigkeit zu anderen, untergeordneten Gliederungen der Partei kann als Belastung nicht gewertet werden.“ Eine Vermögens- und Berufsbeschränkung erfolgte nicht.<ref>NLA HA Nds. 171 Hildesheim Nr. 66087, Entnazifizierungsakte Josef Spies, Stellungnahme Deutscher Entnazifizierungsausschuss Kreis Zellerfeld, 28.10.1947. </ref> Da diese Entscheidung für Spies keine negativen Folgen hatte, war er auch nicht gezwungen, eventuell später in Düsseldorf Berufung dagegen einzulegen. So gibt es im nordrheinwestfälischen Landesarchiv keine weitere Entnazifizierungsakte zu Josef Spies.
Dem Betriebsleiter [[Josef Spies|Josef Spies]] bestätigte der Entnazifizierungsausschuss Zellerfeld Ende des Jahres 1947 nochmals seine Weiterbeschäftigung und stufte ihn die Kategorie IV ein. Zur Begründung hieß es: „Sp. war zwar dem Namen nach Pg., denn ab 1.5.38 war er Mitglied der NSDAP, jedoch ohne Amt. Die Zugehörigkeit zu anderen, untergeordneten Gliederungen der Partei kann als Belastung nicht gewertet werden.“ Eine Vermögens- und Berufsbeschränkung erfolgte nicht.<ref>NLA HA Nds. 171 Hildesheim Nr. 66087, Entnazifizierungsakte Josef Spies, Stellungnahme Deutscher Entnazifizierungsausschuss Kreis Zellerfeld, 28.10.1947. </ref> Da diese Entscheidung für Spies keine negativen Folgen hatte, war er auch nicht gezwungen, eventuell später in Düsseldorf Berufung dagegen einzulegen. So gibt es im nordrhein-westfälischen Landesarchiv keine weitere Entnazifizierungsakte zu Josef Spies.


==Statistische Auswertung der Entnazifizierungsverfahren==
==Statistische Auswertung der Entnazifizierungsverfahren==

Version vom 18. Januar 2021, 12:38 Uhr

Im September 1945 wurden einige KWIE-Mitarbeiter aufgrund ihrer NS-Belastung entlassen. Dies waren Helmut Heitung, Herbert Optenhostert und der ehemalige stellvertretende DAF-„Betriebsobmann“ Peter Göbbels. Die Anordnung dazu kam von den britischen Militärbehörden.

Beginn des Entnazifizierungsverfahrens

Eine erste Phase von Entnazifizierungen begann bereits wenige Monate nach Kriegsende. In einem Schreiben vom 25. Juli 1945 forderte die weiter im Amt bestehende Institutsleitung des KWIE die Mitarbeiter dazu auf, einen sechsseitigen Fragebogen der Militärregierung zu ihrer NS-Belastung auszufüllen. Die Militärregierung in Hannover hatte zuvor den Generalsekretär der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft (KWG), Ernst Telschow, damit beauftragt, dies zu veranlassen. Dabei wurden die Mitarbeiter „ausdrücklich auf die am Kopf des Fragebogens ausgesprochene Warnung“ hingewiesen.[1] Dort hieß es: „Jede Frage muß so beantwortet werden, wie sie gestellt ist. Unterlassung der Beantwortung, unrichtige oder unvollständige Angaben werden wegen Zuwiderhandlung gegen militärische Verordnungen gerichtlich verfolgt.“ Bis spätestens zum 18. August sollten die ausgefüllten Fragebögen bei Anton Pomp abgegeben werden, der das KWIE kommissarisch leitete.[2]

Es folgte eine vorläufige politische Begutachtung der KWIE-Belegschaft. Diese Begutachtung fand nach den Richtlinien der Wirtschaftskammer Hannover „über die Befreiung der Betriebe der privaten gewerblichen Wirtschaft von politisch untragbaren Personen“ statt und wurde im Einvernehmen zwischen der Betriebsleitung, dem Betriebsausschuss und dem Freien Deutschen Gewerkschaftsbund durchgeführt.[3] Dem Betriebsausschuss des KWIE, der sich nach Kriegsende gebildet hatte, gehörten Institutsmitarbeiter an, die nicht Mitglied der „NSDAP oder ihrer Gliederungen“ gewesen waren.[4] Dazu zählten der wissenschaftliche Assistent der Metallurgischen Abteilung Wilhelm Fischer, der Laborant Alfred Ahland, der Schlosser Paul Gralke und der Laboratoriumsleiter in der Physikalischen Abteilung Heinrich Lange.[5]

Erste Entlassungen im Rahmen des Entnazifizierungsverfahrens

Diese erste Begutachtung war im September 1945 abgeschlossen. Sie kam zu dem Ergebnis, dass drei Institutsangehörige zu entlassen seien. Dabei handelte es sich um den Elektromeister Helmut Heiting, den Chemotechniker Herbert Optenhostert und den technischen Assistenten und früheren stellvertretenden „Betriebsobmann“ der DAF Peter Göbbels. Hintergrund war, dass diese Mitarbeiter schon sehr früh NSDAP-Mitglieder geworden waren und auch eine aktive politische Rolle wahrgenommen hatten. Heiting war seit dem 1. März 1931 Mitglied der NSDAP und der Sturmabteilung (SA), in der er zuletzt den Rang eines Obertruppführers bekleidete. Optenhostert gehörte der NSDAP seit Dezember 1931 an. Göbbels wurde im Mai 1933 Parteimitglied und trat im November 1933 zusätzlich der SA bei, wo er den Rang eines Oberscharführers innehatte. Am KWIE war er von 1935 bis Kriegsende als stellvertretender „Betriebsobmann“ tätig.[6] Alle drei wurden auf Anweisung der britischen Militärregierung noch im September 1945 vom Institut vorläufig entlassen und hatten danach mit weiteren Konsequenzen zu rechnen. Göbbels zum Beispiel stand von August bis November 1945 unter Hausarrest. Danach fand er eine Anstellung als Hilfsarbeiter in der Industrie.[7]

Im Rahmen der genannten Begutachtung wurden außerdem der Leiter des Mechanischen Labors Alfred Krisch und der Technische Assistent und Metallograph Ferdinand Spies in den Blick genommen, jedoch als lediglich „formal belastet“ eingestuft. Krisch gehörte seit März 1933 der NSDAP an, hatte dort aber „kein Amt, keinen Rang“ bekleidet. Er könne daher im Betrieb belassen werden, so das vorläufige Ergebnis: „Verbleibt im Betrieb, da er als Parteigenosse nie hervorgetreten ist und zur Entlastung anführen kann, seinen Untergebenen Brandenburger gegenüber der Gestapo gedeckt zu haben, und es auch abgelehnt hat, Ämter im Überwachungsdienst der Partei (Warnkartei) zu übernehmen.“[8] Spies wurde ebenfalls eine formale Belastung aufgrund seiner seit April 1933 bestehenden Mitgliedschaft in der NSDAP und der SA attestiert. Bei der SA hatte Spies den Rang eines Scharführers. Zudem bekleidete er am KWIE als DAF-Funktionär das Amt des sogenannten „Kriegs-Betriebsobmanns“. Auch Spies durfte nach dieser Begutachtung seine Stelle zunächst behalten, „da er nachweisbar während seiner Amtsführung als Betriebsobmann sich stets loyal gezeigt hat und sich auch für die gute Behandlung der Fremdarbeiter positiv eingesetzt hat. Als Buße wurde ihm ein Gehaltsabzug von RM 50,00 monatlich für 5 Jahre auferlegt.“[9]

Weitere Entlassungen

Knapp einen Monat später wurden basierend auf weiteren Überprüfungen durch die britischen Behörden allerdings weitere Entlassungen aus politischen Gründen für das KWIE angeordnet. So ordnete die Militärregierung am 6. Oktober 1945 die Entlassung von weiteren sechs Betriebsangehörigen an.[10] Dabei handelte es sich nun doch um Ferdinand Spies, außerdem um den Laboranten Eduard Schmeier, den Werkmeister August Stock und Heinz Kaiser, der sowohl für die Erzabteilung als auch den Zerreissraum tätig war. Zur Begründung der Entlassung Schmeiers wird angeführt, dass er Blockwalter gewesen sei, zu Stock und Kaiser wurden keine Angaben gemacht. Vom wissenschaftlichen Personal mussten außerdem der Laboratoriumsleiter Krisch, den die betriebsinterne politische Begutachtung zwar im Betrieb hatte belassen wollen, und Heinrich Ploum das Institut verlassen. Als Gründe für die Entlassung wurde im Fall von Krisch wiederum seine NSDAP-Mitgliedschaft angegeben, bei Ploum, dass er „zwei Mal vertretungsweise je 3 Monate Blockhelfer“ gewesen war.[11]

Weiterhin war verfügt worden, dass auch der Leiter der Chemischen und Metallurgischen Abteilung Willy Oelsen sowie der Laboratoriumsleiter Hempel und der Schlosser Gerhard Euting zu entlassen seien.[12] Ausschlaggebend für das erwünschte Ausscheiden Oelsens dürfte seine seit September 1933 bestehende Mitgliedschaft in der Marine-SA gewesen sein, in der er den Rang eines Scharführers innehatte. Außerdem war er im Mai 1937 der NSDAP beigetreten.[13] Hintergrund dieser Anordnung bildete eine weitere politische Überprüfung, die zusätzlich zu denen des Betriebsausschusses und der Gewerkschaft durchgeführt wurde. Hierfür war der Field Security Service, Mil. Gov. 606 Det. Clausthal zuständig.[14] Dass neben den genannten drei Mitarbeitern nun schon Anfang August sechs weitere Beschäftigte aufgrund ihrer NS-Belastung von der Militärregierung als entlassungspflichtig erklärt wurden, könnte darauf verweisen, dass man das Personal des KWIE für NS-nah hielt. Richard Beyler vermutet, dass das KWIE den „Ruf“ hatte, „Sympathien für das NS-Regime zu haben“.[15]

Gegenmaßnahmen der Institusleitung

Die KWIE-Institutsleitung versuchte in der Folgezeit, noch einzelne Entlassungen abzuwenden, unter anderem die Max Hempels. Dazu hieß es: „Die Entlassung von Herrn Dr. Hempel ist ein außerordentlich schwerer Verlust für das Institut. Wenn wir auch nicht damit rechnen können, dass eine Rücknahme der Entlassung erfolgt, so bitten wir doch dringend um die Genehmigung zu einer vorläufigen Weiterbeschäftigung.“ Für „nicht minder wichtig“ wurde „die vorläufige Weiterbeschäftigung des Schlossers Euting“ erklärt, der als erste Fachkraft und als einziger Elektroschweisser [...] zur Zeit unentbehrlich“ sei.[16] Oelsen hingegen sei bereits zum 31. Oktober aus eigenen Stücken ausgeschieden. Davon konnte leicht die Rede sein, denn Oelsen befand sich seit August 1945 in der zivilen Internierung und kehrte aus dieser auch erst 1946 zurück. Für seine Freilassung setzte man sich von Institutsseite unterdessen weiter engagiert ein.[17] Zugleich wurde die Zivilinternierung Oelsens in den Schreiben des KWIE betreffend seines Beschäftigungsverbots mit keiner Silbe erwähnt.

Mit dem Anliegen, die Entlassungen zu verhindern, war das KWIE bei den Alliierten und den zuständigen zivilen Behörden auf deutscher Seite nicht erfolgreich. So teilte der zuständige Landrat des Kreises Zellerfeld dem KWIE am 6. November 1945 mit, dass nach Rücksprache mit dem Field Security Reserve Detachment alle genannten Personen zu entlassen seien, also Schmeier, Ferdinand Spies, Stock, Kaiser, Krisch, Ploum, Oelsen, Hempel und Euting.[18] Die Entlassung dieser sechs Institutsmitarbeiter sollte zum 15. November 1945 erfolgen.[19] Schließlich leistete man den Anordnungen Folge, wenn zum Teil auch etwas verspätet: Euting wurde zum 20. November gekündigt, Hempel zum 22. November.[20] Vorläufige politische Begutachtungen, wie sie seit Mitte 1945 am KWIE stattgefunden hatten, waren auch in der übrigen KWG durchgeführt worden. Vom Vorwurf der politischen Belastung und von Beschäftigungsverboten waren zunächst vor allem Mitarbeiter betroffen, die ab 1933 – oder sogar davor – Parteimitglied der NSDAP gewesen waren oder wichtige Positionen bei NS-Parteiorganisationen innehatten. Die Zahl der Arbeitsverbote war relativ gering.[21]

Beurteilung der Institusleitung

Im Zuge der Entnazifizierung wurden viele Mitglieder der wissenschaftlichen Leitung und der Verwaltungsspitze des KWIE weitestgehend entlastet und konnten in ihren Positionen verbleiben. Ein Beispiel dafür ist das Entnazifizierungsverfahren von Wever, das um den Jahreswechsel 1946/47 in Düsseldorf eingeleitet worden war. Wever betonte während des Verfahrens, dass er zwar Mitglied der NSDAP und SA gewesen sei und Wehrdienst geleistet habe, jedoch ohne aktive politische Rolle.[22] Er legte im Zuge seines Entnazifizierungsprozesses eine beachtliche Anzahl an Leumundszeugnissen aus dem Umkreis von KWIE und KWG sowie seinem privaten Umfeld vor.[23] Im Oktober 1947 wurde Wever schließlich in Kategorie IV, also als „Mitläufer“, eingestuft. Er durfte seine Stellung als Direktor des KWIE behalten und erhielt keine Vermögenssperre.[24]

Damit gehörte Wever zu der Mehrzahl der Direktoren von KWI, die im Entnazifizierungsverfahren keine ernsthaften Schwierigkeiten hatten. Interessant ist der Vergleich zu Werner Köster. Köster leitete während und nach der NS-Zeit das KWI für Metallforschung. In seinem Fall weigerte sich das Denazification Board der US-Militärregierung 1947 zunächst eine Einstufung als „Mitläufer“ anzuerkennen, da man entgegen Kösters irreführender Darstellung eine enge Verbindung zur deutschen Kriegsmaschinerie vermutete. Erst in einem zweiten Verfahren wurde Köster entnazifiziert und das zuvor erlassene Berufsverbot aufgehoben. Köster war einer der wenigen KWI-Direktoren gewesen, für die sich im Entnazifizierungsverfahren zeitweise ernsthafte Schwierigkeiten ergeben hatten.[25]

Ein weiteres Beispiel für führende wissenschaftliche Mitarbeiter des KWIE, die trotz langjähriger Mitgliedschaft bei NSDAP und SA lediglich als „Mitläufer“ eingeordnet wurden, ist Anton Pomp. Er war am 13. August 1946 von den Entnazifizierungsausschüssen des Landkreises Zellerfeld als lediglich nomineller Nazi-Unterstützer eingestuft und seine Weiterbeschäftigung empfohlen worden. In der Begründung hieß es: „trotz formaler Belastung aufgrund zahlreicher Gutachten lediglich nominelles Mitglied“.[26] Am 24. Oktober 1947 wurde Pomp vom Entnazifizierungsausschuss des Kreises Zellerfeld in die Kategorie IV („Mitläufer“) eingeordnet, eine Vermögens- oder Berufsbeschränkung sollte nicht erfolgen.[27] Am 16. November 1947 wurde Pomp vom Entnazifizierungsausschuss Hildesheim endgültig in diese Kategorie eingestuft. Der Entnazifizierungshauptausschuss im Stadtkreis Aachen übernahm ebenfalls diese Kategorisierung, woraufhin im Januar 1948 ein entsprechender Einreihungsbescheid der Militärregierung erging. Hintergrund dafür, dass die Entnazifizierung in Aachen abgeschlossen wurde, war, dass Pomp inzwischen an die TH Aachen berufen worden war.[28]

Ähnlich verhielt es sich bei Willy Oelsen und Werner Lueg. Der in Niedersachsen verbliebene Oelsen wurde am 15. Dezember 1947 vom Entnazifizierungsausschuss Zellerfeld zunächst ebenfalls in die Kategorie IV („Mitläufer“) ohne Vermögenssperre eingereiht, und diese Entscheidung von der Militärregierung bestätigt.[29] Dagegen legte Oelsen am 8. Januar 1948 Berufung beim Entnazifizierungshauptausschuss des Kreises Zellerfeld ein und beantragte die Abänderung der Kategorisierung von Kategorie IV in Kategorie V, also als „Entlasteter“.[30] In zwei weiteren Schreiben bekräftigte Oelsen seinen Antrag auf die Einstufung in die Kategorie V.[31] Lueg wurde Mitte 1947 in Düsseldorf ebenfalls als „Mitläufer“ eingestuft und konnte seine Stellung behalten.[32] Von Seiten des KWIE-Betriebsrats war versichert worden, dass sich Lueg „innerhalb des Betriebes in keiner Weise aktiv im Sinne der NSDAP betätigt, sondern sich ausschliesslich seinen wissenschaftlichen Aufgaben gewidmet“ habe.[33]

Entnazifizierungsverfahren von Verwaltungsmitarbeitern

Auch die Verwaltungsspitze des KWIE wurde durch die Entnazifizierung rehabilitiert. Im Oktober 1947 wurde Wilhelm Dönges, der frühzeitig Parteimitglied geworden war, die Weiterbeschäftigung vom Entnazifizierungsausschuss des Kreises Zellerfeld bestätigt. Er wurde in die Kategorie IV eingestuft. Trotz seines Engagements als Blockhelfer wurde seine Mitgliedschaft in der NSDAP ebenfalls lediglich als „nominell“ beurteilt. Eine Vermögens- und Berufsbeschränkung erfolgte nicht.[34] Damit war die Entnazifizierung von Dönges abgeschlossen, da in Düsseldorf offenbar keine weitere Überprüfung mehr stattfand. Dem Betriebsleiter Josef Spies bestätigte der Entnazifizierungsausschuss Zellerfeld Ende des Jahres 1947 nochmals seine Weiterbeschäftigung und stufte ihn die Kategorie IV ein. Zur Begründung hieß es: „Sp. war zwar dem Namen nach Pg., denn ab 1.5.38 war er Mitglied der NSDAP, jedoch ohne Amt. Die Zugehörigkeit zu anderen, untergeordneten Gliederungen der Partei kann als Belastung nicht gewertet werden.“ Eine Vermögens- und Berufsbeschränkung erfolgte nicht.[35] Da diese Entscheidung für Spies keine negativen Folgen hatte, war er auch nicht gezwungen, eventuell später in Düsseldorf Berufung dagegen einzulegen. So gibt es im nordrhein-westfälischen Landesarchiv keine weitere Entnazifizierungsakte zu Josef Spies.

Statistische Auswertung der Entnazifizierungsverfahren

Zur Einstufung in die Kategorien II und I kam es am KWIE nicht. Für das gesamte Institut fielen die Einstufungen und Urteile der Entnazifizierung im Wesentlichen milde aus. Zu 98 Institutsmitarbeitern sind persönliche Informationen, wie Geburtsdaten, Positionen sowie Parteimitgliedschaften und ähnliche Zugehörigkeiten rekonstruierbar. Die Datenbasis bilden institutseigene Unterlagen, zahlreiche Entnazifizierungsakten aus den Landesarchiven Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen, Akten aus dem Bundesarchiv in Berlin, die früher im BDC einsehbar waren, NSDAP-Bestände- und Hochschullehrerkarteikarten und Akten aus dem Bundesarchiv-Militärarchiv Freiburg. Unter diesen 98 Institutsangehörigen befanden sich insgesamt 43 NSDAP-Mitglieder: davon waren sechs vor 1933 in die Partei eingetreten, 14 Personen ab 1933 und 21 ab 1937. Bei weiteren zwei Personen ist das Eintrittsdatum unbekannt.

Mindestens 21 Mitarbeiter hatten der SA angehört; mindestens drei Personen waren vor 1933 SA-Mitglied geworden, die weiteren Personen waren der SA zwischen 1933 und 1937 beigetreten. So werden auf einer Abbildung mit der Bildunterschrift „Alte Nationalsozialisten der K.W.I.-Gefolgschaft“ im Fotoalbum zum Neubau des KWIE Clasen, Gross und Heiting in SA-Uniformen gezeigt.[36] Weiterhin gehörten mindestens 68 Institutsangehörige der DAF an, 28 waren Mitglied in der Nationalsozialistischen Volkswohlfahrt (NSV). Darüber hinaus waren 22 Personen Mitglied in der Hitlerjugend (HJ) bzw. dem Bund Deutscher Mädel (BDM) gewesen. Dem Nationalsozialistischen Lehrerbund (NSLB) hatten mindestens 15 Institutsmitarbeiter angehört, dem Nationalsozialistischen Deutschen Dozentenbund (NSDDozB) vier. In 47 Fällen sind Entnazifizierungsakten in den Landesarchiven in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen überliefert. Insgesamt wurden fünf Fälle durch Berufung revidiert: vier Personen waren zunächst in Kategorie IV, also als „Mitläufer“ eingestuft worden, erreichten dann im Zuge eines Berufungsverfahren die Einordnung als „Entlastete“ in Kategorie V. Eine Person wurde von der Kategorie III in IV herabgestuft, war also erst als „Minderbelasteter“ eingestuft und wurde letztlich als „Mitläufer“ eingereiht. Im Endergebnis erhielten 39 KWIE-Angestellte der Auswahl die Einstufung als „Entlastete“ und die verbliebenen acht eine Einstufung als „Mitläufer“.

Trotz Mitgliedschaft in der NSDAP bzw. SA gelang es also durchaus einigen Institutsmitarbeitern, lediglich in die Kategorie V eingestuft zu werden, vor allem, wenn eine „rein nominelle“ Zugehörigkeit zur NSDAP angenommen wurde. Offenbar wurden selbst langjährige Mitglieder der NSDAP bzw. der SA in die Kategorie IV („Mitläufer“) eingeordnet und konnten ihre Stellung am Institut ebenfalls behalten.

Der Fall Ferdinand Spies

Eine Ausnahme bildete der technische Assistent Ferdinand Spies, der ab 1940 als „Kriegs-Betriebsobmann“ fungiert hatte. Spies war frühzeitig NSDAP-Mitglied und SA-Scharführer geworden. Aufgrund dessen durfte Spies, wie oben erwähnt, vorerst nicht weiter am KWIE beschäftigt werden. Er fand daraufhin eine Anstellung als Hilfsarbeiter in einem Sägewerk. Im Juni 1946 reichte Spies einen umfangreichen „Antrag zur politischen Entlastung“ ein. Die politische Rolle von Spies ließ sich nicht leugnen, aber doch relativieren. So gestand er zunächst ein, dass er „von der NSDAP und ihrem Programm einmal viel Gutes erwartete, wie mit mir die grosse Masse des deutschen Volkes“. Er fuhr fort: „Ich habe einer Partei angehört und in ihren Gliederungen Tätigkeiten ausgeübt, deren Inhalt Hilfsbereitschaft, Sozialismus, Gerechtigkeit waren.“ Er selbst war sich dabei keiner Schuld bewusst, da er „nachweislich alle kleinen und grossen Verbrechen der Partei und ihrer Führer, soweit sie mir überhaupt bekannt waren, verurteilte“.[37] Seine Tätigkeit am Institut als DAF-„Betriebsobmann“ habe er auf Bitte Direktor Körbers übernommen, politische Beweggründe hätten dabei keine Rolle gespielt. Außerdem habe er das Amt nicht mit politischen Zielen geführt.[38]

Spies untermauerte seine Darstellung mit zahlreichen Leumundszeugnissen von Institutsmitarbeitern. Der Laborant der Chemischen Abteilung des KWIE Hans Haase gab im Dezember 1946 gegenüber dem Entnazifizierungsausschuss des Kreises Zellerfeld eine politische Beurteilung über Spies ab, die für Spies wenig schmeichelhaft ausfiel, ihn aber doch entlastete: „Herr Spiess [sic!] ist mir als Wichtigtuer bekannt. In der Politik wie als „Betriebsobmann“ benahm er sich entsprechend. Als Aktivist im üblen Sinne kann ich ihn jedoch nicht bezeichnen.“[39] Am 28. Juli 1947 erhielt Spies von der Militärregierung einen Einreihungsbescheid in die Kategorie III („Minderbelasteter“). Er durfte seiner Tätigkeit als Metallograph zwar nachgehen, eine aufsichtführende Stellung im öffentlichen oder nichtöffentlichen Dienst wurde ihm verboten.[40] Unter diesen Voraussetzungen konnte Spies seine Tätigkeit beim KWIE zu Beginn des Jahres 1948 wieder aufnehmen.[41] Im Rahmen eines Berufungsverfahrens erreichte Spies Ende 1948 vor dem Düsseldorfer Entnazifizierungsausschuss eine Neueinstufung in die Kategorie IV („Mitläufer“). In seinem Einreihungsbescheid des „Sonderbeauftragten für die Entnazifizierung in Nordrhein-Westfalen“ vom 11. März 1949 war darüber hinaus keine Vermögenssperre vorgesehen.[42]

Einzelnachweise

zum ausführlichen Quellen- und Literaturverzeichnis

  1. MPIE, 9-2-01-1, Schreiben des KWIE (vermutlich von Pomp), 25.07.1945.
  2. MPIE, 9-2-01-1, Schreiben von Pomp an Eichinger, 13.08.1945.
  3. NLA HA Nds. 171 Hildesheim Nr. 66974, Entnazifizierungsakte Max Hempel, Protokoll der politischen Begutachtung im Kaiser-Wilhelm-Institut für Eisenforschung, 22.09.1945.
  4. LAV NRW, NW 1079-9085, Entnazifizierungsakte Anton Pomp, Leumundszeugnis des Betriebsrats des KWIE für Anton Pomp, 21.02.1946.
  5. MPIE, ohne Signatur, Personalakte Alfred Krisch, Schreiben von Krisch an das KWIE, 16.01.1946.
  6. NLA HA Nds. 171 Hildesheim Nr. 66974, Entnazifizierungsakte Max Hempel, Protokoll der politischen Begutachtung im Kaiser-Wilhelm-Institut für Eisenforschung, 22.09.1945.
  7. NLA HA Nds. 171 Hildesheim Nr. 67024, Entnazifizierungsakte Peter Göbbels, Erklärung, 10.03.1947, Fragebogen des Military Government, 24.08.1947.
  8. NLA HA Nds. 171 Hildesheim Nr. 66974, Entnazifizierungsakte Max Hempel, Protokoll der politischen Begutachtung im Kaiser-Wilhelm-Institut für Eisenforschung, 22.09.1945.
  9. NLA HA Nds. 171 Hildesheim Nr. 66974, Entnazifizierungsakte Max Hempel, Protokoll der politischen Begutachtung im Kaiser-Wilhelm-Institut für Eisenforschung, 22.09.1945.
  10. NLA HA Nds. 171 Hildesheim, Nr. 66974, Entnazifizierungsakte Max Hempel, Schreiben des KWIE an den Landrat des Kreises Zellerfeld, 09.11.1945. Siehe auch: NLA HA Nds. 171 Hildesheim Nr. 66974, Entnazifizierungsakte Max Hempel, Schreiben des Landrats des Kreises Zellerfeld an die Militärregierung z. Hd. Captain Whitely, 29.10.1945.
  11. NLA HA Nds. 171 Hildesheim Nr. 66974, Entnazifizierungsakte Max Hempel, Schreiben des Landrats des Kreises Zellerfeld an die Militärregierung z. Hd. Captain Whitely, 29.10.1945.
  12. NLA HA Nds. 171 Hildesheim Nr. 66974, Entnazifizierungsakte Max Hempel, Schreiben des KWIE an den Landrat des Kreises Zellerfeld, 09.11.1945.
  13. MPIE, ohne Signatur, Personalakte Professor Oelsen, alte Akte, Fragebogen des Military Government, 06.08.1945 (Abschrift).
  14. NLA HA Nds. 171 Hildesheim Nr. 66974, Entnazifizierungsakte Max Hempel, Schreiben von Hempel an den Kreisentnazifizierungsausschuss Clausthal, 06.07.1946.
  15. Beyler: Reine Wissenschaft.
  16. NLA HA Nds. 171 Hildesheim Nr. 66974, Entnazifizierungsakte Max Hempel, Schreiben des KWIE an den Landrat des Kreises Zellerfeld, 09.11.1945.
  17. Vgl. MPIE, ohne Signatur, Personalakte Professor Oelsen, alte Akte, Bescheinigung von Anton Pomp, 04.09.1945.
  18. NLA HA Nds. 171 Hildesheim Nr. 66974, Entnazifizierungsakte Max Hempel, Schreiben des Landrats des Kreises Zellerfeld an das KWIE, 06.11.1945.
  19. NLA HA Nds. 171 Hildesheim Nr. 66974, Entnazifizierungsakte Max Hempel, Schreiben des KWIE an den Landrat des Kreises Zellerfeld, 09.11.1945.
  20. NLA HA Nds. 171 Hildesheim Nr. 66974, Entnazifizierungsakte Max Hempel, Schreiben des KWIE (Dönges) an den Landrat des Kreises Zellerfeld, 22.11.1945.
  21. Beyler: Reine Wissenschaft, S. 22.
  22. LAV NRW, NW 1002-I-23403, Entnazifizierungsakte Franz Wever, Lebenslauf, undatiert.
  23. Vgl. LAV NRW, NW 1002-I-23403, Entnazifizierungsakte Franz Wever, Eidesstattliche Erklärung J. Schmidt, undatiert.
  24. LAV NRW, NW 1002-I-23403, Entnazifizierungsakte Franz Wever, Case Summary (mit Anhang), 20.10.1947, Fragebogen Arbeitsblatt, 01.02.1947, Einreihungsbescheid, 28.10.1947.
  25. Maier: Forschung als Waffe Bd. 2, S. 953 f.
  26. NLA HA Nds. 171 Hildesheim Nr. 65696, Entnazifizierungsakte Anton Pomp, Stellungnahme des deutschen Entnazifizierungsausschusses Kreis Zellerfeld, 13.08.1946.
  27. NLA HA Nds. 171 Hildesheim Nr. 65696, Stellungnahme des deutschen Entnazifizierungsausschusses Kreis Zellerfeld, 24.10.1947.
  28. NLA HA Nds. 171 Hildesheim Nr. 65696, Einordung Anton Pomps durch Entnazifizierungsausschuss Hildesheim in Kategorie IV, 16.11.1947; LAV NRW, NW 1079-9085, Entnazifizierungsakte Anton Pomp, Einreihungsbescheid der Militärregierung, 30.01.1948.
  29. NLA HA Nds. 171 Hildesheim Nr. 20097, Entnazifizierungsakte Willy Oelsen, Einreihungsbescheid der Militärregierung, 15.12.1947.
  30. NLA HA Nds. 171 Hildesheim Nr. 20097, Entnazifizierungsakte Willy Oelsen, Berufungsschreiben Oelsens an den Entnazifizierungshauptausschuss des Kreises Zellerfeld, 08.01.1948.
  31. NLA HA Nds. 171 Hildesheim Nr. 20097, Entnazifizierungsakte Willy Oelsen, Antrag auf Abänderung meines Kategorisierungsbescheids, 20.06.1948, Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens und Abänderung der Kategorisierung, 25.06.1948.
  32. LAV NRW, NW 1002-C-61779, Entnazifizierungsakte Werner Lueg, Case Summary, Einreihungsbescheid, 19.07.1948. Siehe auch LAV NRW, NW 1002-C-61779, Entnazifizierungsakte Werner Lueg, Fragebogen des Military Government, 14.04.1948.
  33. LAV NRW, NW 1002-C-61779, Politisches Leumundszeugnis des KWIE-Betriebsrats, 12.04.1948.
  34. NLA HA Nds. 171 Hildesheim Nr. 66077, Entnazifizierungsakte Wilhelm Hermann Dönges, Stellungnahme Deutscher Entnazifizierungsausschuss Kreis Zellerfeld, 28.10.1947.
  35. NLA HA Nds. 171 Hildesheim Nr. 66087, Entnazifizierungsakte Josef Spies, Stellungnahme Deutscher Entnazifizierungsausschuss Kreis Zellerfeld, 28.10.1947.
  36. AMPG, R 58, Fotoalbum, Neubau des KWIE
  37. LAV NRW, NW 1002-I-69945, Entnazifizierungsakte Ferdinand Spies, Antrag zur politischen Entlastung, 15.06.1946.
  38. LAV NRW, NW 1002-I-69945, Entnazifizierungsakte Ferdinand Spies, Antrag zur politischen Entlastung, 15.06.1946.
  39. LAV NRW, NW 1002-I-69945, Entnazifizierungsakte Ferdinand Spies, Schreiben von Haase an das KC für Schulwesen, 06.12.1946.
  40. LAV NRW, NW 1002-I-69945, Entnazifizierungsakte Ferdinand Spies, Einreihungsbescheid der Militärregierung, 28.07.1947.
  41. LAV NRW, NW 1002-I-69945, Entnazifizierungsakte Ferdinand Spies, Schreiben von Spies an den Entnazifizierungsausschuss Düsseldorf – Berufungsausschuss, 13.12.1948.
  42. LAV NRW, NW 1002-I-69945, Entnazifizierungsakte Ferdinand Spies, Sitzungs-Protokoll der Berufungskammer für den Entnazifizierungsausschuss, Stadtkreis Düsseldorf, 23.12.1948; Einreihungsbescheid des Sonderbeauftragten für die Entnazifizierung im Lande Nordrhein-Westfalen, 11.03.1949.