Datei:Glum Schreiben Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums.jpg: Unterschied zwischen den Versionen
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unknown user (Diskussion) (Am 4. Oktober 1933 unterrichtete KWG-Generaldirektor Friedrich Glum das Reichsinnenministerium im Zusammenhang mit dem Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums über die Anzahl der „arischen“ und „nichtarischen“ Mitarbeiter bei den ganz oder hauptsächlich von der Industrie oder mit privaten Mitteln finanzierten Institute. (AMPG, Abt. I, Rep. 1 A, Nr. 532)) |
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Version vom 27. April 2020, 14:08 Uhr
Beschreibung
Am 4. Oktober 1933 unterrichtete KWG-Generaldirektor Friedrich Glum das Reichsinnenministerium im Zusammenhang mit dem Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums über die Anzahl der „arischen“ und „nichtarischen“ Mitarbeiter bei den ganz oder hauptsächlich von der Industrie oder mit privaten Mitteln finanzierten Institute. (AMPG, Abt. I, Rep. 1 A, Nr. 532)
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14:08, 27. Apr. 2020 | 1.139 × 1.673 (371 KB) | ChristophLaugs (Diskussion | Beiträge) | Am 4. Oktober 1933 unterrichtete KWG-Generaldirektor Friedrich Glum das Reichsinnenministerium im Zusammenhang mit dem Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums über die Anzahl der „arischen“ und „nichtarischen“ Mitarbeiter bei den ganz oder hauptsächlich von der Industrie oder mit privaten Mitteln finanzierten Institute. (AMPG, Abt. I, Rep. 1 A, Nr. 532) |
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