Datei:Glum Schreiben Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums.jpg: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
unknown user (Diskussion) (Am 4. Oktober 1933 unterrichtete KWG-Generaldirektor Friedrich Glum das Reichsinnenministerium im Zusammenhang mit dem Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums über die Anzahl der „arischen“ und „nichtarischen“ Mitarbeiter bei den ganz oder hauptsächlich von der Industrie oder mit privaten Mitteln finanzierten Institute. (AMPG, Abt. I, Rep. 1 A, Nr. 532)) |
unknown user (Diskussion) (Schwartz lud eine neue Version von Datei:Glum Schreiben Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums.jpg hoch) |
(kein Unterschied)
|
Aktuelle Version vom 26. Oktober 2020, 09:26 Uhr
Beschreibung
Am 4. Oktober 1933 unterrichtete KWG-Generaldirektor Friedrich Glum das Reichsinnenministerium im Zusammenhang mit dem Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums über die Anzahl der „arischen“ und „nichtarischen“ Mitarbeiter bei den ganz oder hauptsächlich von der Industrie oder mit privaten Mitteln finanzierten Institute. (AMPG, Abt. I, Rep. 1 A, Nr. 532)
Dateiversionen
Klicke auf einen Zeitpunkt, um diese Version zu laden.
Version vom | Vorschaubild | Maße | Benutzer | Kommentar | |
---|---|---|---|---|---|
aktuell | 09:26, 26. Okt. 2020 | 2.496 × 3.524 (950 KB) | Schwartz (Diskussion | Beiträge) | ||
13:08, 27. Apr. 2020 | 1.139 × 1.673 (371 KB) | ChristophLaugs (Diskussion | Beiträge) | Am 4. Oktober 1933 unterrichtete KWG-Generaldirektor Friedrich Glum das Reichsinnenministerium im Zusammenhang mit dem Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums über die Anzahl der „arischen“ und „nichtarischen“ Mitarbeiter bei den ganz oder hauptsächlich von der Industrie oder mit privaten Mitteln finanzierten Institute. (AMPG, Abt. I, Rep. 1 A, Nr. 532) |
Du kannst diese Datei nicht überschreiben.
Dateiverwendung
Die folgende Seite verwendet diese Datei: