Rückerstattung des Warschauer Versuchswalzwerks: Unterschied zwischen den Versionen

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==Anordnung der Rückerstattung==
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In die unmittelbare [[Übersicht: Das KWIE nach Kriegsende|Nachkriegsgeschichte]] des KWIE fällt auch die Rückerstattung von [[Übersicht: Aneignung von „Beutegut“|„Beutegut“]] aus den eroberten und besetzten Ländern. Zu Beginn des Jahres 1947 musste das KWIE das [[Das Versuchswalzwerk des Polytechnikums Warschau|300 mm-Versuchswalzwerk]] aus Warschau wieder zurückgeben, das das Institut während des Zweiten Weltkriegs zu geringem Preis erhalten hatte. Am 23. Januar 1947 erhielt das KWIE vom Deutschen Rückerstattungsamt des Landes Nordrhein-Westfalen zunächst ein Rückerstattungs-Formblatt, das das Institut mit umfangreichen Angaben zum Walzwerk auszufüllen hatte.<ref>MPIE, 9-3-11-3-1, Rückerstattungs-Formblatt des Deutschen Rückerstattungs-Amtes, 23.01.1947. </ref> Daraufhin teilte das Deutsche Rückerstattungsamt dem KWIE mit, dass das Versuchswalzwerk „durch Release Authority RDR/M/93720/325 vom 4. März 47 von der Reparations, Deliveries & Restitution Division, Zonal Executive Offices CCG Detmold zur Rückerstattung bestimmt worden“ war. Innerhalb von acht Tagen sollte die Verladung auf die Bahn erfolgen und dies dem Rückerstattungsamt mitgeteilt werden. Anschließend sollte die Sendung von deutschen und alliierten Bevollmächtigten überprüft werden, bevor sie nach Warschau transportiert werden sollte. Durch die Demontage, Verladung und Transport entstehende Unkosten konnten – wie es hieß – „mittels Formblatt 80 G vergütet“ werden.<ref>MPIE, 9-3-11-3-1, Schreiben des Deutschen Rückerstattungsamtes an das KWIE, 12.03.1947.</ref>  
In die unmittelbare [[Übersicht: Das KWIE nach Kriegsende|Nachkriegsgeschichte]] des KWIE fällt auch die Rückerstattung von [[Übersicht: Aneignung von „Beutegut“|„Beutegut“]] aus den eroberten und besetzten Ländern. Zu Beginn des Jahres 1947 musste das KWIE das [[Das Versuchswalzwerk des Polytechnikums Warschau|300 mm-Versuchswalzwerk]] aus Warschau wieder zurückgeben, das das Institut während des Zweiten Weltkriegs zu einem geringem Preis erhalten hatte. Am 23. Januar 1947 erhielt das KWIE vom Deutschen Rückerstattungsamt des Landes Nordrhein-Westfalen zunächst ein Rückerstattungs-Formblatt, das das Institut mit umfangreichen Angaben zum Walzwerk auszufüllen hatte.<ref>MPIE, 9-3-11-3-1, Rückerstattungs-Formblatt des Deutschen Rückerstattungs-Amtes, 23.01.1947. </ref> Daraufhin teilte das Deutsche Rückerstattungsamt dem KWIE mit, dass das Versuchswalzwerk „durch Release Authority RDR/M/93720/325 vom 4. März 47 von der Reparations, Deliveries & Restitution Division, Zonal Executive Offices CCG Detmold zur Rückerstattung bestimmt worden“ war. Innerhalb von acht Tagen sollte die Verladung auf die Bahn erfolgen und dies dem Rückerstattungsamt mitgeteilt werden. Anschließend sollte die Sendung von deutschen und alliierten Bevollmächtigten überprüft werden, bevor sie nach Warschau transportiert werden sollte. Durch die Demontage, Verladung und Transport entstehende Unkosten konnten – wie es hieß – „mittels Formblatt 80 G vergütet“ werden.<ref>MPIE, 9-3-11-3-1, Schreiben des Deutschen Rückerstattungsamtes an das KWIE, 12.03.1947.</ref>


==Probleme bei der Verladung==
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Mit der Demontage und Verladung des Versuchswalzwerks wurde schließlich das Düsseldorfer Unternehmen Wilhelm Höhnen beauftragt, das mit den Arbeiten am 21. April 1947 begann. Dafür stellte die Firma Höhnen dem KWIE einen Betrag von 7.500 RM in Rechnung, wobei aus den institutseigenen Akten nicht hervorgeht, ob sich das KWIE die Kosten vom Rückerstattungsamt anschließend vergüten ließ.<ref>MPIE, 9-3-11-3-1, Handschriftliche Notiz betr. Abtransport des WW-Gerüstes, o.D., Rechnung der Firma Höhnen, 05.07.1947.</ref> Mitte Juni waren die Demontage-Arbeiten abgeschlossen, sodass [[Werner Lueg|Werner Lueg]] für den 16. Juni 1947 beim Wagendienst des Güterbahnhofs Düsseldorf-Grafenberg zwei Wagen für den Abtransport nach Polen bestellte.<ref>MPIE, 9-3-11-3-1, Schreiben von Werner Lueg an den Güterbahnhof Düsseldorf-Grafenberg, Wagendienst, 12.06.1947.</ref>  
Mit der Demontage und Verladung des Versuchswalzwerks wurde schließlich das Düsseldorfer Unternehmen Wilhelm Höhnen beauftragt, das mit den Arbeiten am 21. April 1947 begann. Dafür stellte die Firma Höhnen dem KWIE einen Betrag von 7.500 RM in Rechnung, wobei aus den institutseigenen Akten nicht hervorgeht, ob sich das KWIE die Kosten vom Rückerstattungsamt anschließend vergüten ließ.<ref>MPIE, 9-3-11-3-1, Handschriftliche Notiz betr. Abtransport des WW-Gerüstes, o.D., Rechnung der Firma Höhnen, 05.07.1947.</ref> Mitte Juni waren die Demontage-Arbeiten abgeschlossen, sodass [[Werner Lueg|Werner Lueg]] für den 16. Juni 1947 beim Wagendienst des Güterbahnhofs Düsseldorf-Grafenberg zwei Wagen für den Abtransport nach Polen bestellte.<ref>MPIE, 9-3-11-3-1, Schreiben von Werner Lueg an den Güterbahnhof Düsseldorf-Grafenberg, Wagendienst, 12.06.1947.</ref>  


Weitere Rückerstattungen, die das KWIE zu leisten hatte, sind nicht überliefert. Aus den Wiedergutmachungsbeständen des Landesarchives NRW ergeben sich keine Hinweise auf weitere Rückerstattungsfälle, auch nicht auf mögliche „Arisierungen“, also auf Fälle der Entziehung aus dem Besitz jüdischer Verfolgter. Allerdings sind weitere Entziehungen im Besatzungskontext durchaus wahrscheinlich.
Weitere Rückerstattungen, die das KWIE zu leisten hatte, sind nicht überliefert. Aus den Wiedergutmachungsbeständen des Landesarchivs NRW ergeben sich keine Hinweise auf weitere Rückerstattungsfälle, auch nicht auf mögliche „Arisierungen“, also auf Fälle der Entziehung aus dem Besitz jüdischer Verfolgter. Allerdings sind weitere Entziehungen im Besatzungskontext durchaus wahrscheinlich.


==Einzelnachweise==
==Einzelnachweise==

Aktuelle Version vom 18. Januar 2021, 20:54 Uhr

Am 12. März 1947 teilte das Deutsche Rückerstattungsamt dem KWIE mit, dass das Versuchswalzwerk „zur Rückerstattung bestimmt worden“ war und innerhalb von acht Tagen verladen werden sollte.
Da das Versuchswalzwerk - wie auf dieser Aufnahme von 1941 gut zu erkennen ist - fest mit dem Betonfundament verbunden war, gestaltete sich die Verladung zum Rücktransport schwieriger als von den britischen Behörden vorgesehen.

Anordnung der Rückerstattung

In die unmittelbare Nachkriegsgeschichte des KWIE fällt auch die Rückerstattung von „Beutegut“ aus den eroberten und besetzten Ländern. Zu Beginn des Jahres 1947 musste das KWIE das 300 mm-Versuchswalzwerk aus Warschau wieder zurückgeben, das das Institut während des Zweiten Weltkriegs zu einem geringem Preis erhalten hatte. Am 23. Januar 1947 erhielt das KWIE vom Deutschen Rückerstattungsamt des Landes Nordrhein-Westfalen zunächst ein Rückerstattungs-Formblatt, das das Institut mit umfangreichen Angaben zum Walzwerk auszufüllen hatte.[1] Daraufhin teilte das Deutsche Rückerstattungsamt dem KWIE mit, dass das Versuchswalzwerk „durch Release Authority RDR/M/93720/325 vom 4. März 47 von der Reparations, Deliveries & Restitution Division, Zonal Executive Offices CCG Detmold zur Rückerstattung bestimmt worden“ war. Innerhalb von acht Tagen sollte die Verladung auf die Bahn erfolgen und dies dem Rückerstattungsamt mitgeteilt werden. Anschließend sollte die Sendung von deutschen und alliierten Bevollmächtigten überprüft werden, bevor sie nach Warschau transportiert werden sollte. Durch die Demontage, Verladung und Transport entstehende Unkosten konnten – wie es hieß – „mittels Formblatt 80 G vergütet“ werden.[2]

Probleme bei der Verladung

Das KWIE erwiderte daraufhin dem Rückerstattungsamt, dass eine Verladung des Versuchswalzwerks innerhalb von acht Tagen unmöglich sei, da allein der Abbruch und das Vorbereiten der Anlage für den Versand mindestens vier Wochen dauern würden. Die schweren Maschinenteile mit einbetonierten Fundamenten könnten nur mit Pressluftwerkzeugen und besonderen Hebevorrichtungen gelöst und transportiert werden. Außerdem war für eine ordnungsgemäße Verladung eine größere Menge Kantholz erforderlich. Das KWIE und das Rückerstattungsamt einigten sich deswegen darauf, dass ein polnischer Verbindungsoffizier bei der britischen Militärregierung zunächst die Anlage besichtigen sollte und erst dann weitere Anweisungen erfolgen würden. Bei dem polnischen Verbindungsoffizier handelte es sich um Leutnant Szajewski von der Polish R.D. & R. Mission.[3]

Rücktransport nach Warschau

Mit der Demontage und Verladung des Versuchswalzwerks wurde schließlich das Düsseldorfer Unternehmen Wilhelm Höhnen beauftragt, das mit den Arbeiten am 21. April 1947 begann. Dafür stellte die Firma Höhnen dem KWIE einen Betrag von 7.500 RM in Rechnung, wobei aus den institutseigenen Akten nicht hervorgeht, ob sich das KWIE die Kosten vom Rückerstattungsamt anschließend vergüten ließ.[4] Mitte Juni waren die Demontage-Arbeiten abgeschlossen, sodass Werner Lueg für den 16. Juni 1947 beim Wagendienst des Güterbahnhofs Düsseldorf-Grafenberg zwei Wagen für den Abtransport nach Polen bestellte.[5]

Weitere Rückerstattungen, die das KWIE zu leisten hatte, sind nicht überliefert. Aus den Wiedergutmachungsbeständen des Landesarchivs NRW ergeben sich keine Hinweise auf weitere Rückerstattungsfälle, auch nicht auf mögliche „Arisierungen“, also auf Fälle der Entziehung aus dem Besitz jüdischer Verfolgter. Allerdings sind weitere Entziehungen im Besatzungskontext durchaus wahrscheinlich.

Einzelnachweise

zum ausführlichen Quellen- und Literaturverzeichnis

  1. MPIE, 9-3-11-3-1, Rückerstattungs-Formblatt des Deutschen Rückerstattungs-Amtes, 23.01.1947.
  2. MPIE, 9-3-11-3-1, Schreiben des Deutschen Rückerstattungsamtes an das KWIE, 12.03.1947.
  3. MPIE, 9-3-11-3-1, Schreiben des KWIE an das Deutsche Rückerstattungsamt, 15.03.1947, Schreiben des KWIE an Lt. Szajewski, 08.05.1947.
  4. MPIE, 9-3-11-3-1, Handschriftliche Notiz betr. Abtransport des WW-Gerüstes, o.D., Rechnung der Firma Höhnen, 05.07.1947.
  5. MPIE, 9-3-11-3-1, Schreiben von Werner Lueg an den Güterbahnhof Düsseldorf-Grafenberg, Wagendienst, 12.06.1947.